Spannungsfall oder Panikfall? Eine nüchterne Betrachtung.
In den letzten Tagen kursieren Videos, die angeblich „beweisen“, dass Deutschland kurz vorder Ausrufung des sogenannten Spannungsfalls steht. Mit dramatischen Uhrzeiten, Zitaten
aus Gesetzen und viel Emotion wird Angst verbreitet, vor Wehrpflicht, Kontensperrungen,
Lebensmittelentzug und militärischen Zwangsmaßnahmen.
Ich beobachte solche Bewegungen seit Jahrzehnten, als Autor, Medienprofi und Journalist,
der sich mit gesellschaftlicher Manipulation, Angstmechanismen und bewusster
Wahrnehmung beschäftigt. Ich habe zu diesen Themen mehrere Bücher veröffentlicht. Was
mich jetzt dazu bringt, diesen Beitrag zu schreiben, ist kein politisches Interesse, sondern
Verantwortung gegenüber den Menschen, die solchen Botschaften ausgesetzt sind.
Was wirklich los ist
Der Begriff Spannungsfall stammt aus Artikel 80a des Grundgesetzes. Er kann nur mit einer
Zweidrittelmehrheit im Bundestag festgestellt werden, also niemals „über Nacht“.
Aktuell (Stand 5. Oktober 2025) steht kein solcher Antrag oder Beschluss auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
Quelle: bundestag.de – Tagesordnung Oktober 2025
Der CDU-Politiker Roderich Kiesewetter hat in Interviews lediglich vorgeschlagen, die
Möglichkeit eines Spannungsfalls zu prüfen, nachdem Drohnen am Flughafen München
gesichtet wurden. Das war eine politische Meinungsäußerung, kein Beschluss.
Quellen: Süddeutsche Zeitung (01.10.2025)
Deutschlandfunk (02.10.2025)
Die Drohnen-Sperrung in München war eine temporäre Sicherheitsmaßnahme, bestätigt von
der Bundespolizei.
Quelle: Tagesschau.de (03.10.2025)
Was daraus gemacht wird
Jurist Frank Hannig und andere Social-Media-Influencer haben diese Fakten dramatisch
verdreht, mit Behauptungen über angebliche Zwangsmaßnahmen, Bankenstillstand und
Hausdurchsuchungen. Solche Inhalte erzielen Millionenreichweiten, weil sie Angst
auslösen. Angst klickt. Angst verkauft. Angst lenkt.
Was tatsächlich gilt
Die Wehrpflicht ist seit 2011 ausgesetzt und müsste durch ein eigenes Gesetz wieder
aktiviert werden. Die Sicherstellungsgesetze (WiSiG, VerkSiG, ESVG) sind reine Notfallinstrumente, die in Friedenszeiten nicht angewandt werden dürfen. Jeder Eingriff müsste verhältnismäßig, individuell angeordnet und gerichtlich überprüfbar sein.
Quellen: Bundeszentrale für politische Bildung, Bundesministerium des Innern
Warum ich das schreibe
Ich veröffentliche diesen Beitrag, weil ich sehe, wie gezielte Panikkommunikation immer
wieder die gleiche Wirkung entfaltet: Sie spaltet, lähmt und lässt Menschen das Vertrauen in ihre eigene Wahrnehmung verlieren. Das habe ich in meinen Büchern, in meiner Arbeit mit Medien und in meinem eigenen Leben oft genug gesehen.
Ich glaube: Aufklärung heißt nicht, zu glauben, sondern zu prüfen. Und wer prüft, hat keinen
Grund, Angst zu haben.
Fazit
Der Spannungsfall wurde nicht ausgerufen.
Es gibt keine akute Gefahr für Bürgerrechte oder Eigentum.
Vorsorge bleibt sinnvoll, Panik nicht.
Bleiben wir kritisch, ruhig und aufmerksam. Denn wer Angst verkauft, hat meist etwas zu gewinnen. Und wer denkt, hat schon gewonnen.